Der Gemeine Katzenpanda

Dienstag

Nummer 331

Vor hundert Jahren hatten wir in Österreich Kultur.
Heute haben wir Kulturpolitik

Nummer 330


FUNKTIONSVERBGEFÜGE
Die Kunst der Zwischen-Töne



Einleitung

Funktionsverbgefüge – also Funktionsverb + Nominalteil (=meist ein Substantiv im Akkusativ oder eine Präpositionalgruppe) stellen ein linguistisches Phänomen dar, das es nicht nur in der deutschen Sprache gibt. Im Englischen heißt es light verb construction (z.B. take a decision), verbre support auf Französisch(z.B. prendre une décision), gruppo verbale idiomatico im Italienischen (z.B. prendere una decisione) – diese FVG bedeuten dasselbe wie im Deutschen, nämlich: Eine Entscheidung treffen.
Phänomen deshalb, weil es auch in den Fremdsprachen dieselbe Aufgabe erfüllt: Es handelt sich um ein Vollverb, das seine lexikalische Bedeutung weitgehend eingebüßt und stattdessen auch eine grammatische Funktion übernommen hat (als Träger der Verbalkategorien Person/Tempus/Modus ist es Teil des Prädikats und Träger semantischer Funktionen). In Verbindung mit dem Nominalteil entstehen dadurch so genannte komplexe Prädikate.
„Ich traf eine Entscheidung“ = „ich entschied mich“. Hierbei übernimmt das Funktionsverb „treffen“ zwar immer noch den (grammatischen) Teil der Funktion des Prädikats (also genau EINE finite Verbform, mitsamt den hierin zwingend liegenden Informationen), es verliert aber dabei seine ursprüngliche Bedeutung von „ein Geschoß erreicht sein Ziel“ („sein Ziel erreichen“ ist ja wieder eine abgesunkene Metapher) zugunsten der inhärent metaphorischen „Spannung“ von Sprache und erleichtert dadurch die Kommunikation ungemein, da sie treffsicher und zeitsparend wirkt.

Jacques Derrida schreibt im Aufsatz „Die weiße Mythologie“ von „Gründer-Tropen“ als dem Grund der Sprache, von der Metapher der Metapher, von der Sisyphus-Aufgabe, den Versuch zu unternehmen, „Metapher“ nicht-metaphorisch zu beschrieben - über die Unmöglichkeit, eine nicht-metaphorische Sprache „hinter der Sprache“ finden zu können. Alle Sprache ist Metapher- im Spannungsfeld zwischen Kreativität und Regelgeleitetheit. (Wir haben schließlich von Kindesbeinen an gelernt, uns „im übertragenen Sinn“ auszudrücken, uns kommen Menschen, die sich nicht metaphorisch ausdrücken, nicht bildlich sprechen, eher seltsam vor, wenn sie umständliche Paraphrasen verwenden, erscheint ihre Sprache hölzern und „falsch“- wobei wir es da fast nur mit Nicht-Muttersprachlern zu tun haben- was wir selbstverständlich außerhalb unserer eigenen Sprachgrenzen ebenso darstellen.)
Meiner Ansicht nach handelt es sich bei den lexilalisierten FVG um abgesunkene Metaphern, die ebenso wie diese „unbewusst“ verwendet werden – so wie wir leichthin von Flaschenhälsen und Stuhlbeinen sprechen, so unbeschwert bringen wir Gebäude zum Einsturz, geraten wir in Gefahr, stellen wir Dinge in Frage, kommen wir ins Schleudern.

Dieser kleine Aufsatz will untersuchen, ob die FVG tatsächlich dort ihre Funktion ausüben, wo es die Literatur behauptet: In Medien, im Beamtendeutsch, in der Juristerei. Und er wird ebenfalls stichprobenartig kontrollieren, ob die Belletristik die FVG tatsächlich so verschmäht.

Semantik und Grammatik im Überblick

Wozu verwenden wir überhaupt FVG? Was leisten FVG? Neben der Bildung von komplexen Prädikaten sind sie in der Lage, durch semantische Varianten verschiedene Aktionsarten darzustellen. Bei oft gleicher verbaler Entsprechung und demselben Nominalteil drücken FVG einen Zustand aus (durativ); eine Zustandsveränderung (inchoativ); das Bewirken einer Zustandsveränderung (kausativ): z.B. Angst haben / Angst bekommen / in Angst versetzen.
Diese Ergänzungsfunktion trägt zur Sprachvielfalt zu und geht schon in Richtung Valenzgrammatik.

Die Basis solcher FVG sind die Funktionsverben. Die wichtigsten in der deutschen Sprache sind:
Intransitive FV, durativ / Intransitive FV, nicht-durativ
Kommen, gehen, geraten, gelangen. / Sein, stehen, bleiben.
Transitive FV, durativ / Transitive FV, nicht-durativ
Bringen, stellen, setzen, nehmen, ziehen, bekommen. / Haben, halten.

FVG weisen auch grammatische Besonderheiten auf:
Satzstellung: FV links, Nominalteil ganz rechts. Sie gerieten bei den Behörden rasch in Verdacht.
Verneinung: Mit einem „Nicht“: Sie war nicht in der Lage, auf seine Fragen zu antworten. Und nicht: Sie war in keiner Lage, auf seine Fragen zu antworten.
Oft Ersetzung durch Vollverb möglich: Sie brachten das Stück zur Aufführung/ Sie führten das Stück auf.

FVG vs. Phrasem
FVG verfügen im Gegensatz zu den Phrasemen nicht über Idiomatizität. D.h., ich kann die Bedeutung eines FVG leicht in seine Teilbedeutungen auflösen: Sie brachten das Stück zur Aufführung = Sie führten das Stück auf. = Das Stück wurde vor Publikum gespielt. Hingegen: Sie rissen sich das Gold unter den Nagel = Sie stahlen das Gold.



Neben der grammatisch-semantischen Ebene möchte dieser kurze Überblick über FVG auch eine andre Ebene ansprechen, nämlich die stilistische. 1963 erscheint das Duden-Stilwörterbuch in seiner fünften Auflage. Ludwig Reiners‘ Aufsatz „Vom deutschen Stil“ bildete die Einleitung. Spätestens seit der dritten Stilregel, nämlich „Vermeide das Papier- oder Kanzleideutsch!“, tobt eine Art Kulturkampf zwischen Nominal- und Verbalstil. Wobei der Nominalstil den Part des Übeltäters übernimmt. Auch Philologen sind sich drüber einig: Nun wird der „häufige(n) Verwendung substantivischer Konstruktionen und Zusammenziehungen“, „de(m) oft trockene(n) und phrasenhafte(n) Papierstil“ von ehrwürdigen Germanisten gerne ihre eigene Domäne zugewiesen, nämlich das Konglomerat „Wissenschaft, Politik und Publizistik.“ In der Belletristik hingegen ist dieser Stil verpönt. Nochmals:
Diese Behauptung zu überprüfen ist meine Aufgabe.

Das mag daran liegen, daß der Verbalstil eben lebendiger und flüssiger wirkt. Aus diesem Grunde werde ich der Belletristik wieder den Rücken zuwenden und mich jenem Sektor des Nominalstils widmen, der uns am häufigsten unterkommt- der Publizistik, genauer die Tageszeitung. Dabei nehme ich jeweils eine überregional bekannte Zeitung in Augenschein, und untersuche einen Artikel zum selben Thema, der am selben Tag erschienen ist. Der Einfachheit und leichteren Überprüfung halber zuerst einen Artikel in der jeweiligen Online-Ausgabe von Presse (Österreich), Süddeutsche (Deutschland) und NZZ (Schweiz).
Bei dem ausgewählten Artikel handelt es sich um eine Einschätzung der Lage in Libyen. Hier die kopierten „Originale“ und die dazugehörigen Links, Funde wurden so markiert:

Frankreich will Kampfhubschrauber in Libyen einsetzen
23.05.2011 | 10:21 | DiePresse.com
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/664358/Frankreich-will-Kampfhubschrauber-in-Libyen-einsetzen?direct=634545&_vl_backlink=/home/index.do&selChannel=103
Der französische Hubschrauberträger "Tonnerre" soll vor einer Woche in Richtung libysche Küste in See gestochen gestochen sein. An Bord sind zwölf Kampfhubschrauber.
Frankreich will nach einem Zeitungsbericht beim internationalen Militäreinsatz gegen das Gaddafi-Regime in Libyen auch Kampfhubschrauber einsetzen. Der Hubschrauberträger "Tonnerre" sei bereits am vergangenen Dienstag aus dem südfranzösischen Toulon in Richtung libysche Küste in See gestochen, berichtete der "Figaro" am späten Sonntagabend online. An Bord seien zwölf Kampfhubschrauber der französischen Heeresfliegereinheit Alat, die bereits in den kommenden Tagen in Libyen zum Einsatz kommen könnten.
Es handle sich um einen großen strategischen Schritt in dem seit Mitte März dauernden Einsatz, berichtete die Zeitung. Bisher waren bei der Militäraktion, deren Führung die Nato Anfang April übernommen hatte, über libyschem Gebiet nur Kampfflugzeuge und Marschflugkörper eingesetzt worden.
Frankreich will Gaddafi-Ende beschleunigen
Mit dem von einem UN-Mandat gedeckten Einsatz soll die libysche Bevölkerung vor Angriffen des Regimes von Machthaber Muammar al-Gaddafi geschützt werden. Militärexperten hatten jedoch gewarnt, dass Gaddafis Truppen, die häufig auch zivile Fahrzeuge nutzen und in kleineren Einheiten operieren, mit reinen Luftschlägen kaum zu bekämpfen seien.
„Der Einsatz der Hubschrauber von der 'Tonnerre' ist der Weg, um den Boden zu erreichen", zitierte "Le Figaro" aus informierten Kreisen. Dadurch würden die Chancen erhöht, den Aufständischen den entscheidenden militärischen Vorteil gegen die Truppen des Regimes zu verschaffen. Ziel sei es, den Einsatz bis Ende Juli zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, noch bevor der Fastenmonat Ramadan beginne und hohe Temperaturen die militärischen Operationen in dem nordafrikanischen Land weiter erschweren würden.

24. Mai 2011, 05:44, NZZ Online
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/nato_setzt_in_libyen_kampfhelikopter_ein_1.10683050.html
Nato setzt in Libyen Kampfhelikopter ein
Frankreich und Grossbritannien wollen den Druck auf Ghadhafi verstärken
Frankreich und Grossbritannien wollen in Libyen Kampfhelikopter einsetzen. Frankreich und Grossbritannien wollen Kampfhelikopter nach Libyen entsenden, um Bewegung in die festgefahrenen Kämpfe zu bringen. Die Nato kann mit Helikoptern militärische Ziele in dicht bevölkerten Gebieten angreifen, ohne dabei viele Zivilpersonen zu gefährden. (ddp) Frankreichs Verteidigungsminister Gérard Longuet hat angekündigt, dass Frankreich und Grossbritannien sobald wie möglich Kampfhelikopter in Libyen einsetzen wollen. Die Helikopter würden dazu genutzt, militärische Ziele wie Tankwagen oder Lastwagen mit Munition in dicht bevölkerten, städtischen Gebieten anzugreifen, ohne dass dabei so viele Zivilpersonen gefährdet würden wie bei einem Luftangriff von Kampfflugzeugen, sagte er.
Auch der französische Aussenminister Alain Juppé bestätigte Berichte über die Entsendung von Kampfhelikoptern nach Libyen. Die Helikopter böten eine höhere Präzision, und ihr Einsatz sei von der Uno-Resolution zum Schutz von Zivilpersonen gedeckt, sagte Juppé am Montag in Brüssel. Longuet sagte, er habe die Pläne mit Verantwortlichen der britischen Streitkräfte besprochen und man habe «auf exakt derselben Wellenlänge» gelegen. «Wir mussten uns die Mittel geben, um zuschlagen zu können, ohne Zivilisten zu treffen», sagte er.
Bewegliche, tief fliegende Kampfhelikopter können Bodenziele mit einer deutlich höheren Präzision angreifen als hoch fliegende Kampfflugzeuge. Allerdings sind sie auch deutlich verwundbarer. Seit Beginn der Militäraktion am 31. März ist noch kein Soldat der Allianz im Kampf ums Leben gekommen.

Schon unterwegs
Ein Nato-Sprecher in Neapel sagte, der Allianz sei bekannt, «dass die französische Regierung ein weiteres Schiff in dem Gebiet im Einsatz hat». Ein französischer Militärsprecher hatte am Sonntag erklärt, das Einsatzführungsschiff «Le Tonnerre» sei in der vergangenen Woche in Toulon ausgelaufen. Die französische Tageszeitung «Le Figaro» berichtete am Sonntag, die «Tonnerre» habe zwölf Kampfhelikopter an Bord und sei auf dem Weg zur libyschen Küste.
Nach Angaben von Militärexperten deutet die Massnahme an, dass sich Frankreich mit Bodentruppen an dem Konflikt beteiligen könnte. Der Einsatz der Helikopter sei nur in einem Bodenkampf sinnvoll und könnte den Druck auf Machthaber Muammar al Ghadhafi erhöhen.



Krieg in Libyen
23.05.2011, 16:28, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/politik/krieg-in-libyen-nato-will-offenbar-kampfhubschrauber-einsetzen-1.1100722
Nato will Kampfhubschrauber einsetzen
Nach vier Monaten Krieg ist die Lage in Libyen festgefahren: Jetzt plant die Nato, härter gegen Gaddafi vorzugehen: Dazu wurden zwölf französische Kampfhubschrauber nach Nordafrika verschifft.
Frankreich will mit dem Einsatz von Kampfhubschraubern Bewegung in die festgefahrenen Kämpfe in Libyen bringen. Ziel seien genauere Angriffe auf Stellungen der Soldaten von Machthaber Muammar Gaddafi, sagte der französische Außenminister Alain Juppe in Brüssel. Die Entsendung geschehe im Einklang mit der UN-Resolution, die ein militärisches Eingreifen zum Schutze der Zivilbevölkerung vorsieht.
Der Zeitung zufolge brach das Kriegsschiff Tonnerre am 17. Mai mit zwölf Kampfhubschraubern an Bord von Frankreich auf. Aus französischen Diplomatenkreisen verlautete dazu, es handle sich nicht um einen Alleingang der Regierung in Paris, sondern um eine koordinierte Aktion des Militärbündnisses. Die Nato unterstützt auf der Grundlage eines UN-Mandats die Aufständischen in Libyen in ihrem Kampf gegen das Regime in Tripolis, der jetzt bereits vier Monate andauert.
Kein Strategiewechsel
Ein Nato-Vertreter sagte, er wisse nicht, ob die Helikopter unter Kommando der Allianz eingesetzt würden. Dem "Figaro" zufolge könnten französische Spezialeinheiten in Libyen nun verstärkt werden, um Angriffe der Hubschrauber zu lenken. Helikopter würden zwar Angriffe auf verdeckte Ziele oder solche in Städten erleichtern. Andererseits können sie leichter abgeschossen werden als höher fliegende Flugzeuge.
Der französischen Regierung zufolge geht es nicht um einen Strategiewechsel. Zum Schutz der Bevölkerung seien aber nicht nur Angriffe auf gepanzerte Fahrzeuge und Flugzeuge nötig, sondern auch auf Kommandozentren und Versorgungsstrukturen, sagte Juppe.
Offenbar will auch Großbritannien Hubschrauber nach Libyen entsenden. Das deutete der französische Verteidigungsminister Gerald Longuet an, weitere Nationen würden sich der französischen Initiative allerdings nicht anschließen.
Der britische Außenminister William Hague äußerte sich nicht zu einem Hubschraubereinsatz, sagte aber, er stimme zu, dass der militärische, wirtschaftliche und diplomatische Druck auf Gaddafi erhöht werden müsse.
Die französische Regierung, einst einer der engsten europäischen Verbündeten Gaddafis, dringt gemeinsam mit Großbritannien und den USA seit längerem auf ein härteres militärisches Vorgehen gegen Libyen. Das Mandat der Vereinten Nationen sieht allerdings nur die Durchsetzung einer Flugverbotszone zum Schutz der Zivilbevölkerung vor. Trotz massiver Unterstützung seitens der Nato ist die militärische Lage in dem nordafrikanischen Land festgefahren. Den Rebellen gelingt es nicht, die Gaddafi-Truppen entscheidend zurückzudrängen.



Hier die Ergebnisse:
Die Presse
zum Einsatz kommen, S.4
zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, S.5
Neue Zürcher Zeitung
Um Bewegung in die festgefahrenen Kämpfe zu bringen, S. 5
Süddeutsche
Bewegung in die festgefahrenen Kämpfe in Libyen bringen
(Scheint eine Agenturmeldung gewesen zu sein)

Darüber hinaus habe ich wiederum quasi kontrastiv in deutschsprachigen Printausgaben vom 27.05.2011 in Artikeln und Kommentaren zur Verhaftung von Ratko Mladic nach FVG gesucht :
Die Presse
Zur Rechenschaft ziehen, S. 2
Neue Zürcher Zeitung
Zur Last legen, S.1
Zur Rechenschaft ziehen (2X), S. 3
Süddeutsche
Zur Ergreifung aussetzen, S. 4
An den Pranger geraten, S.5

FVG in der Sprache der germanistischen Wissenschaft

Auch hier werden jeweils die ersten zehn Seiten einer (deutschsprachigen) wissenschaftlichen Publikation untersucht. Ausgewählte Literatur :
Gerhard Helbig: Deutsche Grammatik. Grundfragen und Abriß.
Heinrich Plett: Einführung in die rhetorische Analyse. Jürgen Schütte: Einführung in die Literaturinterpretation.
Jochen Vogt: Aspekte erzählender Prosa. Eine Einführung in die Erzähltechnik der Romantheorie.
Helbig
Zur Vorstellung führen, S.11

Plett
Zur Beschäftigung anregen, Vorwort S. I
Zur Auseinandersetzung herausfordern, Vorwort S. II
In Gegensatz geraten, zur Ausbildung kommen, zum Stilgesetz erheben, S. 6
Zur Verfügung stellen, S. 8
Zur Entlarvung beitragen, S. 9
Schütte
In den Mittelpunkt rücken, zur Debatte stehen, Einleitung I
Zur Weiterentwicklung führen, zur Scheinfrage degradieren, Einleitung II
Zur Diskussion stellen, Einleitung III
Im Zusammenhang stehen, S. 6
Zur Disposition stehen, S.7
Zur Wirkung bringen, S. 9
Zur Differenzierung führen, auf Darstellung zielen, S. 10
Vogt
Nicht zur Bestimmung ausreichen, in Funktion treten, S16
In einen Bezugsrahmen stellen, S. 18


Politik im Sinne von Legislative vs. Judikative

Auch und gerade hier wird scharf aufgepasst. Hier darf es keinen Zweifel geben, keine Unklarheit. Es ist bekannt, daß es Anwaltskanzleien gibt, die jedes neue Gesetz, jede Novelle bereits bestehenden Rechts bei ihrem Erscheinen sofort auf Unstimmigkeiten und Fehler abklopfen- die berühmte Gesetzeslücke, die anschließend solange ausgenützt wird, bis es eine entsprechende Änderung gibt. Interessant auch die Interaktion zwischen Gesetzgeber, der oft auch soziale Ziele verfolgt, und der Rechtsprechung in den Amtsgerichten, mithin die Übersetzung von der Theorie in die Praxis, mit all ihren Tücken, wie der Fragenkomplex rund um Mietrechtsnovellierungen sehr schön zeigt- ebenso wie auch die Mittlerrolle, die eine Institution wie der Verfassungsgerichtshof innehat. Also habe ich Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ((VfGH) auf FVG untersucht ebenso wie ein „typisches“ Stück Rechtsetzung, in diesem Falle das Wiener (Landes-)Gesetz zur Haltung und Zucht von Bienen, wo es vor Definitionen nur so wimmelt () und exakte Maße durch die Gegend schwirren (). Immerhin kenne ich nun eine dritte Bedeutungsvariante für das Wort „Tracht“ : die Gesamtheit der zu einer bestimmten Jahreszeit blühenden Pflanzen, die den Bienen als Nahrungsquelle dienen.

Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ((VfGH)
Original: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09899392_10B00005_00&ResultFunctionToken=fdaca991-262f-465e-93e4-5ac4bb8b30bd&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=26.05.2011&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Mietrecht

Auf einen Standpunkt stellen, eine Vereinbarung treffen (2x) S.3
Unter eine Bedingung stellen (?) S.5
In Aussicht nehmen (?) S.5

Original: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09958999_02G00171_00&ResultFunctionToken=fdaca991-262f-465e-93e4-5ac4bb8b30bd&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=26.05.2011&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Mietrecht

Zur Anwendung kommen, zur Auffassung gelangen, auf etwas Anwendung finden (?), S.2
In Kraft treten (?), zur Anwendung kommen, in den Genuss von etwas gelangen (?), S.6
Zur Verfügung stehen S.9
In Kraft treten (?) S.10, S.11
Zur Verfügung stellen S.16
In den Genuss von etwas gelangen, S.7, S.13, S.14
Zum Tragen kommen S.10, S. 12., S.13
Geltung verleihen, S.7
In Geltung setzen, S. 13
In Geltung stehen, S.8, S.9, S.16
Zu einem Ergebnis gelangen S.16



Landesrecht.
Bundesland Wien: Gesetz über die Haltung und die Zucht von Bienen.
Original: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_L274_000

In Kenntnis setzen, (?) S.2
Einen Nachweis erbringen, S.3


Versuch der literarischen Spurensuche

Ganz ohne FVG kommt auch ein echter Romancier nicht aus, obgleich die Häufigkeit der Verwendung von FVG vernachlässigbar scheinen will. So griff ich mir aus dem Regal aufs Geratewohl ein Dutzend Perlen und entdeckte auf den jeweils ersten zehn Seiten Text :

Arthur Schnitzlers „Leutnant Gustl“ (1900) lässt sich auf ein Gespräch ein,
Joseph Roth, auf der „Flucht ohne Ende“ (1927) letztlich doch in Gefangenschaft geraten (2x);
Franz Kafkas „Der Verschollene“ (1927/Kritische Ausgabe von 1994) kommt zur Verteilung;
Vicki Baums „Menschen im Hotel“ (1929) brauchen keine FVG,
Alfred Döblins „Berlin Alexanderplatz“ (1929) ebenso wenig wie
Erich Kästners „Fabian“ (1931). In Berlin geht das offensichtlich gar nicht!
Ödön von Horváths „Kind unserer Zeit“ (1938, posthum) geht in Deckung und legt in Trümmer;
Stefan Zweig. Auch in der „Schachnovelle“ (1943) kommt kein FVG zum Zug,
Wolfgang Borchert hat „Draußen vor der Tür“ (1947) keinen Appetit auf FVG,
Peter Handke verzichtet in „Wunschloses Unglück“ (1972) ebenfalls, bloß
Ernst Jünger kommt in seinen „Stahlgewittern“ (Fassung von 1978) zum Erstarren. Immerhin:
Thomas Bernhards „Untergeher“ (1988) kommt zur Überzeugung und stellt sich zur Verfügung.

Eine nähere Untersuchung würde vielleicht zutage fördern, ob es sich bei diesen stark lexikalisierten FVG um Gebilde handelt, für die es kein „richtiges“ bzw. „eigenes“ Phrasem gibt. Allerdings fällt die Unterscheidung zum Phrasem ohnehin manchmal sehr schwer, die Grenze ist quasi fließend. Mich persönlich fesselt die Idee, eine narrensichere Methode zu entwickeln (so es sie nicht schon längst gibt), mit der FVG von Phrasemen unterschieden werden. Interessieren könnte das Deutsch-Lernende mit und ohne Deutsch als Muttersprache als auch Deutsch Lehrende.

Vorläufiges Resümee

Insgesamt tun sich aber bei der Beschäftigung mit FVG mehr Fragen auf, als ich bereits Antworten gefunden habe, und freue ich auf die weitere Suche. Denn FVG scheinen tatsächlich so etwas wie die vergessenen Gemmen der Sprache zu sein. Sie sind sehr selten, sie sind schön wie Metaphern und wenn ich etwas genau auf den Punkt bringen will [sic!], dann sind sie einfach da, und passen wie der Schlüssel ins Schloß. Es gibt einige Auffälligkeiten: Zum einen, habe ich zwar für jedes Funktionsverb ein passendes FVG gefunden, zum andren jedoch sind diese in Bezug auch ihre Präpositionalgruppe ungleich verteilt. Am häufigsten sind FVG mit den Präpositionen zur (24) und zum (10), also im Dativ, gefolgt von in (18), also Akkusativ.

Es scheint auch keine plurizentrische Gewichtung zu geben, da Schweizer, Deutsche und Österreicher in den Medien mit gleichmäßiger Verteilung gleich viele FVG verwenden, was am Standarddeutsch liegen dürfte; die besondere Gewichtung innerhalb von Österreich bei der Rechtsprechung wiederum dürfte in der Materie liegen, die mit Zweideutigkeiten nun wirklich nichts am Hut hat. Auch die Belletristen durch die Zeit (immerhin 1900-1990) verwenden wenig an FVG, vermutlich auch, weil sie ein wenig steifleinen wirken. Artifiziell wäre ein anderer Ausdruck dafür, das liegt aber in der Natur der FVG: Denn, sie WIRKEN. Ich würde sogar so weit gehen, und behaupten, FVG sind so etwas wie technische Metaphern, gleich dem Stuhlbein und dem Flaschenhals – es gibt keinen passenderen Ausdruck, keinen besseren Signifikanten für das Signifikat. Ich hatte bei der Lektüre jedenfalls den Eindruck, Phraseme werden ganz „automatisch“ verwendet, FVG hingegen werden ganz bewusst „gesetzt“. Überspitzt formuliert: Metaphern und Phraseme stehen für das Nomos, FVG für das Logos, da ließe sich trefflich drüber diskutieren. Das sprengt leider den Rahmen dieser kleinen Hausarbeit, die eigentlich nur als Arbeitsgrundlage für eines der vielen Teilgebiete der FVG bilden kann, denn eins ist sicher:
Die Beschäftigung mit FVG kann ein ganzes Forscherleben mit Arbeit und Freude füllen.


Literatur: 

Baum, Vicki: Menschen im Hotel. Roman. Köln: Kiepenheuer&Witsch, 2002. (=KiWi727)
Bernhard, Thomas: Der Untergeher. Frankfurt/M: Suhrkamp 1988. (=st1497)
Borchert, Wolfgang: Draußen vor der Tür. 91. Auflage. Hamburg: Rowohlt 2009.(=rororo10170)
Döblin, Alfred: Berlin Alexanderplatz. Roman. Ungekürzte Ausgabe. 42.Auflage. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2002. (=dtv295)
Handke, Peter: Wunschloses Unglück. Erzählung. Berlin: Suhrkamp 2001. (=st3287)
Horváth, Ödön von: Ein Kind unserer Zeit. Berlin: Suhrkamp 1985. (=st1064)
Jünger, Ernst: In Stahlgewittern. Stuttgart: Klett-Cotta 1978.
Kafka, Franz: Der Verschollene (Amerika). Roman. Originalfassung. 8. Auflage. Frankfurt: Fischer Taschenbuch Verlag. 2003. (=Fischer 12442)
Kästner, Erich: Fabian. Die Geschichte eines Moralisten. Ungekürzte Ausgabe. 21. Auflage. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2005. (=dtv 11006)
Roth, Joseph: Die Flucht ohne Ende. Ein Bericht. Köln: Kiepenheuer&Witsch, 1994. (=KiWi329)
Schnitzler, Arthur: Der blinde Geronimo und sein Bruder. Erzählungen 1900-1907. Ungekürzte Ausgabe. 11. Auflage. Frankfurt/M: Fischer Taschenbuch Verlag 2001. (=Fischer9404)
Zweig, Stefan: Schachnovelle. Ungekürzte Ausgabe. Frankfurt/M: Fischer Taschenbuch Verlag, 1979.(=Fischer 1522)

Helbig, Gerhard: Deutsche Grammatik. Grundfragen und Abriß. München: iudicium 1991.
Plett, Heinrich F.: Einführung in die rhetorische Analyse. 9., aktualisierte und erweiterte Auflage. Hamburg: Buske 2001.
Schütte, Jürgen: Einführung in die Literaturinterpretation. 4., aktualisierte Auflage. Stuttgart; Weimar: Metzler 1997 (=SM 217).
Vogt, Jochen: Aspekte erzählender Prosa. Eine Einführung in die Erzähltechnik der Romantheorie. 8., durchgesehene und aktualisierte Auflage. Opladen: Westdeutscher Verlag 1998.


Anhänge:
1) Die Presse/NZZ/Süddeutsche (=Blatt 1-5)
2) Verfassungsgerichtshof, Spruch vom 08.06.2010, Geschäftszahl B5/10 (=Blatt 6-11)
3) Verfassungsgerichtshof, Spruch vom 01.10.2010, Geschäftszahl G171/02 ua (=Blatt 12-29)
4) Rechtsvorschriften. Landesrecht: Wiener Gesetz über die Haltung und die Zucht von Bienen.(=Blatt 30-35)